Nachgerichtliches Inkasso (Dubioseninkasso)
ZurückWenn in einer Angelegenheit bereits ein rechtskräftiges Urteil vorliegt oder Ihre Forderung verjährt ist, selbst wenn Ihre Forderung bereits durch ein Inkassobüro erfolglos betrieben wurde, heißt das nicht zwangsläufig, dass Sie auf Ihre Forderung verzichten müssen!
Wir überwachen Ihre Inkassofälle bis sich die finanziellen Verhältnisse des Schuldners ändern und setzen umgehend unsere Bearbeitung fort. Dubioseninkasso funktioniert auf Erfolgsbasis, denn NUR im Erfolgsfall behalten wir uns von allen eingehenden Geldern eine Erfolgsprovision in der Höhe von 20% ein.
Unsere Lösung für:
- ausgebuchte Forderungen
- erfolglos gerichtliche betriebene Forderungen
- erfolglos durch ein Inkassobüro bearbeitete Forderungen
- verjährte Forderungen
- falls bereits ein rechtskräftiges Urteil vorliegt