Gerichtliches Verfahren
ZurückSollten gerichtliche Schritte gegen einen Ihrer Schuldner notwendig werden, um Ihre Forderung einzubringen, so bieten wir zusätzlich zum Inkassoverfahren die Möglichkeit einer gerichtlichen Betreibung Ihrer Forderung durch eine unserer spezialisierten Partnerkanzleien.
Sie haben in jedem Fall die volle Kontrolle!
Eine gerichtliche Betreibung wird in jedem Fall erst nach umfangreicher Bonitätsprüfung des Schuldners und nach Rücksprache mit Ihnen, auf Ihren Wunsch und nach Erteilung Ihrer Klagsvollmacht gestartet.
Volle Transparenz!
Auf Wunsch werden Sie während des gerichtlichen Verfahrens über jeden Betreibungsschritt informiert.
Die Anwaltskosten werden im Fall der Uneinbringlichkeit zur Gänze von uns übernommen. Lediglich angefallene Barauslagen (z.B. Gerichtsgebühren, Vollzugsgebühren für den Gerichtsvollzieher,...) sind von Ihnen als Auftaggeber zu bevorschussen, werden jedoch im Falle der Einbringung vollständig zurückerstattet. Die Höhe der Barauslagen ist vom jeweiligen Steitwert abhängig.
Während der gerichtlichen Betreibung wickeln wir alle nötigen Schritte für Sie ab. Wir bleiben ständig in Kontakt mit der betreibenden Anwaltskanzlei, um das gerichtliche Verfahren für Sie zu überwachen. Durch die enge Zusammenarbeit sind wir stets in der Lage, auf Ereignisse und Veränderungen zu reagieren und sofort entsprechend einzugreifen. Dadurch verfügen wir über ein äußerst effektives System, das für Sie höchste Zuverlässigkeit gewährleistet und rasche Information bietet.
Rechtsschutzversicherung
Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird die beauftragte Partnerkanzlei die Kosten und Barauslagen direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abrechnen, sofern diese die Deckung übernimmt. Bitte informieren Sie uns daher am besten bereits bei der Auftragserteilung, ob Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.
Zurück