
Wir übernehmen das Kostenrisiko! Sämtliche vorgerichtlichen Leistungen von inkassodirekt sind für Sie als Auftraggeber aufwandsneutral. Sie haften lediglich für die Richtigkeit der Forderung.
_01 inkasso (vorgerichtlich)
Das gesamte Spektrum des Inkassowesens, von schriftlicher über telefonische bis hin zur persönlichen Intervention, ist sowohl im Erfolgsfall als auch bei Uneinbringlichkeit für Sie als Auftraggeber kostenlos. Die Kosten unseres Einschreitens werden dem Schuldner angelastet.
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_02 inkasso plus+
Für die Abwicklung Ihres gesamten Mahnwesens ab der ersten Mahnung (mit Ihrem Briefkopf) ist für Sie als Auftraggeber kostenlos! Nur im Erfolgsfall behalten wir uns an Stelle einer Auftragsgebühr eine übliche Mahngebühr (Höhe nach Vereinbarung) ein, die wir auf die ursprüngliche Forderung aufschlagen.
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_03 kleinsummen inkasso ( vorgerichtlich)
Offene Forderungen unter 5 Euro sind sowohl im Erfolgsfall als auch bei Uneinbringlichkeit für Sie als Auftraggeber kostenlos, die Kosten unseres Einschreitens werden dem Schuldner verrechnet.
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_04 dubioseninkasso (nachgerichtliche Betreibung)
Bei bereits ausgebuchten, verjährten und erfolglos gerichtlich betriebenen Forderungen, behalten wir uns nur im Erfolgsfall von allen eingehenden Geldern eine Erfolgsgebühr in der Höhe von 20% ein.
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_05 gerichtliche Betreibung
Die Anwaltskosten werden im Fall der Uneinbringlichkeit zur Gänze von uns übernommen. Angefallene Barauslagen (z.B. Gerichtsgebühren, Vollzugsgebühren für den Gerichtsvollzieher,...) werden vom Auftaggeber getragen, jedoch im Falle der Einbringung vollständig zurückerstattet. Die Höhe der Barauslagen ist vom jeweiligen Steitwert abhängig (siehe Tabelle). Bei hohen Forderungen ist gegebenenfalls ein Vorschuss für Barauslagen (siehe Tabelle) zu leisten.
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_01 Mediation bei Streitigkeiten und im Inkassoverfahren
Hohe Forderungsausfälle gefährden die Liquidität eines Unternehmens und können zudem sogar existenzbedrohend sein. Wenn Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, muss dies nicht zwangsläufig auf mangelnde Zahlungsfähigkeit zurückzuführen sein.
Um Zahlungsstreitigkeiten rasch und kostensparend zu lösen, bietet IDG Inkasso Direkt GmbH seinen Kunden neben einer professionellen und konsequenten Inkassobearbeitung, nun auch die Möglichkeit einer Wirtschaftsmediation.
Mediation ist eine sehr effiziente Form der außergerichtlichen Konfliktlösung und beruht auf Freiwilligkeit aller Beteiligten. Das Verfahren wird von einer neutralen und speziell ausgebildeten Vermittlungsperson geführt. Dabei wird eine faire und optimale Lösung für beide Parteien angestrebt. Sämtliche Informationen werden dabei absolut vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht. Mediation kommt bei Streitigkeiten zwischen Gläubiger und Schuldner zum Einsatz, aber auch bereits im Vorfeld der Inkassobetreibung, speziell im B2B Bereich, um im Anschluß an die Verhandlungen eine weitere Zusammenarbeit zu ermöglichen.
_02 Vorteile einer Mediation - gerichtliche Betreibung
kürzere Dauer – eine Mediation dauert 6 bis 8 Wochen, während eine gerichtliche Betreibung
... durchschnittlich 6 Monate und bis zu 3 Jahre in Anspruch nimmt
für den Zeitraum der Mediation ist die Verjährung unterbrochen
die Kosten einer Mediation sind klar kalkulierbar
kein Imageschaden und eine weitere Zusammenarbeit bleibt möglich
selbstbestimmte Lösung im Gegensatz zu einem Gerichtsurteil eines Dritten
Mediation ist schnell, effizient und unbürokratisch einsetzbar
_03 Unser Kooperationspartner
_01 RECHTLICHES [herunterladen mit rechter Maustaste - Ziel speichern unter]
Gebührenverordnung der Inkassoinstitute BGBl 141/1996 .PDF [32 kb]
Zinsrechts - Änderungsgesetz (ZinsRÄG) BGBl 118 / 2002 .PDF [99 kb]
_02 AUFTRAGSFORMULARE
Auftragsformular als .PDF [108 kb]
Auftragsformular Dubiosenfälle als .PDF [108 kb]
Auftragsliste für mehrere Inkassofälle als .XLS [22 kb]
Auftragsformular Adresserhebung als .PDF [91 kb]
_03 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
_01 Ohne laufenden Inkassofall
ZMR-Anfrage (unabhängig vom Ergebnis) EUR 7,50
Abfrage beim zentralen Melderegister_02 Bei laufendem Inkassofall
Sollte einer Ihrer Schuldner während der Inkassobearbeitung von der zuletzt bekannten Anschrift
verzogen sein, werden Erhebungen zur Bestimmung des aktuellen Aufenthaltsortes kostenlos
von unserer Auskunftei durchgeführt.Konditionen >>
Inkassoauftrag online
garantiert frei von Mitgliedsbeiträgen und ohne Vertragsbindung! Erteilen Sie uns Ihren Auftrag online, klicken Sie dazu auf den nachstehenden Link und füllen Sie unser Onlineformular aus. Nach Abschluß Ihrer Eingabe erhalten Sie Ihre Auftragsbestätigung. Gleichzeitig startet unsere Inkassobearbeitung mit den ersten Interventionsschritten.Ihr Autrag per Post / Fax / E-Mail
Laden Sie sich einfach unser Auftragsformular als .pdf herunter und senden Sie uns Ihren Inkassoauftrag per per Fax an +43 (0)732 99 70 22 - 1 oder E-Mail an office@inkassodirekt.at
Sofort nach Auftragseingang erfolgt der Bearbeitungsstart und werden erste Interventionsschritte eingeleitet und Sie erhalten umgehend eine Auftragsbestätigung. Natürlich freuen wir uns auch über Ihren Auftrag per Post
Auftragsformular als .PDF [108 kb]
Schnittstellen, Dateien und Listen aller Art und nach Wunsch
Egal ob einen Einzelfall oder eine Liste, egal welches Buchhaltungssystem, wir passen unsere Schnittstellen entsprechend für Sie an. Dadurch können Sie das Inkassoverfahren einfach und schnell per Knopfdruck einleiten und Zahlungseingänge automatisch verbuchen. Weitere Informationen zu den Schnittstellen finden Sie im folgenden Link.Details >>
Innerhalb von vier Wochen nach Auftragserteilung können Sie Ihre Inkassofälle kostenlos stornieren. Nach Ablauf von vier Wochen verrechnen wir, falls nicht anders vereinbart, die bis dahin entstandenen Kosten und Barauslagen.
Daher - null Risiko !
(optional nach Rücksprache )
Sie haben in jedem Fall die volle Kontrolle!
Eine gerichtliche Betreibung wird in jedem Fall erst nach Rücksprache, auf Ihren Wunsch und nach Erteilung Ihrer Klagsvollmacht gestartet.
Volle Transparenz!
Auf Wunsch werden Sie über jeden Betreibungsschritt informiert.
Die Anwaltskosten werden im Fall der Uneinbringlichkeit zur Gänze von uns übernommen. Angefallene Barauslagen (z.B. Gerichtsgebühren, Vollzugsgebühren für den Gerichtsvollzieher,...) werden vom Auftaggeber getragen, jedoch im Falle der Einbringung vollständig zurückerstattet. Die Höhe der Barauslagen ist vom jeweiligen Steitwert abhängig. Bei hohen Forderungen ist gegebenenfalls ein Vorschuss für Barauslagen zu leisten.
Während der gerichtlichen Betreibung wickeln wir alle nötigen Schritte für Sie ab. Wir bleiben ständig in Kontakt mit der betreibenden Anwaltskanzlei, um die Betreibung für Sie zu überwachen. Durch die enge Zusammenarbeit sind wir stets in der Lage, auf Ereignisse und Veränderungen zu reagieren und sofort entsprechend einzugreifen. Dadurch verfügen wir über ein äußerst effektives System, das für Sie höchste Zuverlässigkeit gewährleistet und rasche Information bietet.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
IDG Inkasso Direkt GmbH
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