
1. Warum zum Inkasso? Zahlt ein Kunde seine Rechnung nicht zum vereinbarten Termin, wird in den meisten Fällen versucht, die Zahlung der offenen Rechnung durch Mahnungen zu erreichen. Zahlt dieser Kunde auch trotz Mahnung nicht, bleibt noch die Möglichkeit einer kostspieligen gerichtlichen Betreibung. Womöglich werfen Sie so aber schlechtem Geld noch gutes Geld hinterher. Genau hier bietet sich nun mit Inkasso eine hervorragende Möglichkeit, Ihre säumigen Kunden vorgerichtlich zur Zahlung zu bewegen. Inkasso Direkt verfügt über das Know-how und die nötigen Ressourcen im Forderungsmanagement, um Ihre offenen Forderungen effektiv und mit sehr hoher Erfolgswahrscheinlichkeit einbringlich zu machen. |
2. Wie erteile ich einen Inkassoauftrag? Nutzen Sie unser kostenloses Inkassoservice. Ohne Risiko, ohne Vertragsbindung oder Mitgliedsbeitrag. Füllen Sie dazu einfach unser Auftragsformular aus und senden Sie es an uns zurück. Möglich ist dies per Fax, E-Mail und per Post, indem Sie sich unser Auftragsformular hier downloaden. Oder Sie übergeben uns Ihren Auftrag einfach online, direkt und ohne Zeitverlust. Klicken Sie dazu hier oder auf "Ihr Auftrag". |
4. Wieviel kostet die Bearbeitung meines Inkassoauftrags bei Inkasso Direkt? Sie übergeben uns Ihre Aufträge ohne Risiko. Es entstehen Ihnen keine Kosten. Auch im Fall der Uneinbringlichkeit trägt Inkasso Direkt das gesamte Kostenrisiko. Eine geringe Erfolgsprovision behalten wir uns lediglich bei erfolgreicher Eintreibung im Zuge des Dubioseninkassos ein. |
5 . Wieviel kostet eine gerichtliche Betreibung bei Inkasso Direkt? Auch eine gerichtliche Betreibung über einen Vertrauensanwalt von Inkasso Direkt ist für Sie kostenlos. Lediglich im Falle der Uneinbringlichkeit werden Ihnen die bei Gericht anfallenden Barauslagen in Rechnung gestellt. Anwaltskosten fallen für Sie dabei keine an. Konditionentabelle |
6. Was sind Barauslagen? Barauslagen sind die effektiv bei Gericht anfallenden Gebühren, jedoch keine Anwaltskosten oder Inkassokosten. Die Höhe der Barauslagen richtet sich nach der Höhe der geklagten Forderung und wird gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel wird Klage eingebracht und im Anschluss eine Gehalts- und eine Fahrnisexekution durchgeführt. Barauslagentabelle |
7. Wann ist eine Forderung uneinbringlich? Sollte der Schuldner trotz unseres intensiven Einschreitens, umfangreichen Erhebungen und genauer Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse in absehbarer Zukunft nicht in der Lage sein, die offene Forderung oder zumindest einen Teil davon zu bezahlen, melden wir Ihnen die Forderung als uneinbringlich und empfehlen Ihnen diese auszubuchen. Auf Wunsch überwachen wir diese Inkassofälle auch noch weiter im Rahmen unseres DUBIOSENINKASSO. Falls sich die finanziellen Verhältnisse des Schuldners ändern, setzen wir unsere Bearbeitung umgehend fort. |
10. Wie werde ich über den Stand der Bearbeitung meiner Inkassofälle informiert? Sie erhalten von uns vierteljährlich automatisch einen schriftlichen Statusbericht per E-Mail, Fax oder per Post. Gerne geben wir Ihnen jederzeit telefonisch Auskunft zu Ihren Inkassofällen. Bei Geldeingang werden Sie entsprechend des vereinbarten Abrechnungsintervall darüber informiert. Auch eine kostenlose Schnittstelle nach Ihren Anforderungen ist möglich. |
11. Kann ich einen Inkassoauftrag stornieren oder zurückziehen? Ja, innerhalb von vier Wochen nach Auftragserteilung können Sie schriftlich Ihren Inkassoauftrag kostenlos stornieren bzw. zurückziehen. Nach Ablauf von vier Wochen verrechnen wir die entstandenen Kosten. |
13. Was ist ein Fälligkeitsdatum? Das Fälligkeitsdatum ist der Zeitpunkt, zu dem eine Forderung (Rechnung) spätestens bezahlt werden muss. Die Fälligkeit wird bei Vertragsabschluss zwischen den Geschäftspartnern vereinbart und steht üblicherweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ab Eintritt der Fälligkeit werden, falls die Forderung nicht bezahlt wurde, Verzugszinsen berechnet und Betreibungsmaßnahmen (Inkassobüro, Klage,...) eingeleitet. |
15. Lohnt sich der Aufwand auch bei kleineren Forderungen? JA - auf jeden Fall! Durch unser kostenloses KLEINSUMMENINKASSO gehen Sie jetzt kein Risiko mehr ein, geringe Beträge mit unverhältnismäßigem Aufwand zu betreiben. Forderungen, die Sie früher einfach ausgebucht haben, können nun durch Inkasso Direkt sinnvoll, effektiv und kostenlos bearbeitet werden. |
| 16. Warum sollte ich nicht gleich einen Anwalt beauftragen? Unsere langjährigen Erfahrungen zeigen, dass durch Prozessabläufe, die von einem Inkassounternehmen optimiert durchgeführt werden, beim Schuldner eine neue Dimension der Ernsthaftigkeit entsteht und dadurch ein nachweislich höherer Erfolg im Mahnwesen erzielt wird. Zusätzlich zur Kostenersparnis und freiwerdenden Ressourcen, erreichen Sie dadurch eine schnellere und effizientere Einbringung Ihrer offenen Forderungen, und erhöhen gleichzeitig Ihre Liquidität. Weiters sind die Bearbeitungszeiten bei den Gerichten und Gerichtsvollziehern trotz automatisierter Abläufe auf Grund der immer höher werdenden Belastungen relativ lange. Daher ist es heute von besonders hohem Interesse einen außergerichtlichen Erfolg zu erzielen. |
17. Habe ich noch Einfluss auf die Bearbeitung nach Auftragserteilung? (Sie als Kunde haben immer das letzte Wort.) Wir erarbeiten mit Ihnen die optimale Lösung zur Bearbeitung Ihrer Inkassofälle. Sollten Sie in bestimmten Situationen oder bei bestimmten Schuldnern ein spezielles Vorgehen wünschen, werden wir natürlich versuchen Ihre Anforderungen umzusetzen. |
18. Warum sollte das Outsourcing meines Forderungsmanagements für mich sinnvoll sein? Outsourcing Ihres Forderungsmanagements kann für Sie aus mehreren Gründen sinnvoll sein. Neben dem Zugriff auf hochqualifiziertes Fachpersonal, zeigt die Mahnung durch einen neutralen Dritten dem Schuldner, dass die Situation ernst ist, Sie binden keine internen Ressourcen im Mahnwesen und pflegen dazu Ihr Image. |
| 19. Wer zahlt die Kosten von Inkasso Direkt? Der Schuldner zahlt die von ihm verursachten Kosten, so wie es auch sein sollte. |
| 20. Muss ich bei Inkasso Direkt Mitglied werden? Nein - bei uns gibt es keine Mitgliedschaft bzw. Jahresbeitrag oder ähnliches. Wir arbeiten nur auf Erfolgsbasis und tragen das volle Kostenrisiko. |
| 21. Warum gerade Inkasso Direkt? Wir sind direkter am Geschehen und setzen auf den persönlichen Kontakt zum Schuldner. Wir gehen direkt auf Ihre Wünsche ein und versuchen Ihre Vorstellungen auch umzusetzen. Wir setzen stets auf die individuelle Lösung, nicht auf Massenbearbeitung oder auf Callcenterlösungen. Wir verfügen über die modernste Technologie und dadurch über die Möglichkeiten sämtliche Anforderungen unserer Kunden im Bezug auf Bearbeitung, Schnittstellenlösungen und Auswertungen umzusetzen. Wir setzen auf hochqualifiziertes Fachpersonal. Mit unseren Leistungen decken wir sämtliche Bereiche des Forderungsmanagements lückenlos ab. Unsere Leistungen sind für unsere Kunden kostenlos, frei von Vertragsbindungen und Mitgliedsbeiträgen. |
22. Ich(wir) habe(n) eine Rechtsschutzversicherung - muss das Inkassobüro das wissen? Sollte es zu einer gerichtlichen Betreibung Ihrer Forderung kommen und Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der einschreitende Anwalt vor Einbringung der Klage um Deckung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ansuchen. Die beauftragte Anwaltskanzlei rechnet die Kosten im Falle der Uneinbringlichkeit direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab, sofern diese vorher entsprechend die Deckung der Rechtssache übernimmt. Wir werden uns zu gegebenem Zeitpunkt nach Ihrer Rechtsschutzversicherung und Polizzennummer erkundigen. |
23. Kann ich auch als Privatperson einen Inkassoauftrag erteilen? Ja natürlich! Ganz egal ob Privatperson oder Unternehmen, wichtig ist nur, dass Sie über entsprechende Unterlagen verfügen, die die Richtigkeit Ihrer Inkassoforderung belegen. Wir stehen Ihnen gerne bezüglich Fragen zum Inkasso jederzeit auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung und beraten Sie gerne hinsichtlich Ihrer Angelegenheit. |
24. Führt IDG Inkasso Direkt GmbH auch Inkasso in Deutschland bzw. dem EU-Raum durch? |



